Unsere Öffnungszeiten
Frühling am Genfersee mit Blick auf die Waadländer Alpen
Isola Bella
Küste bei Bonifacio
Sonnenuntergang am Meer
07625-9292-0
infoheizmann-reisen.com

Formblatt

Aktuelle Informationen:

1. REISEDOKUMENTE
Sie erhalten mit der Bestätigung/Rechnung die gesamten Reiseunterlagen. Es erfolgt keine weitere
Benachrichtigung.
2. REISEBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen im KATALOG. Sie sind Vertragsbestandteil Ihrer gebuchten
Reise. Die Bedingungen sind auch auf der Rückseite dieses Schreibens aufgedruckt.
3. ZAHLUNGEN
Wir bitten Sie, die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen. Die Zahlungsbedingungen ersehen Sie auf der
Rechnung und in den Reisebedingungen. Bitte beachten Sie die Überweisungsdauer der Banken und
geben Sie immer Rechnungsnummer oder Vorgangsnummer an.
4. VERSICHERUNGEN
Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen enthalten. Diese sind gesondert abzuschließen.
Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Katalog oder unseren Reisebüros.
5. PLATZEINTEILUNG IM BUS
Die Platzeinteilung erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung. Ihre Sitzplätze ersehen Sie aus Ihrer
Rechnung / Bestätigung. Bei Ferienzielreisen kann es aufgrund von Verlängerungen oder dem Einsatz
eines zweiten Busses zu Änderungen der Plätze bei der Hin- und Rückfahrt kommen. Wir bitten um
Verständnis.
6. KOFFER
Diese werden im Gepäckraum des Busses untergebracht. Bitte füllen Sie beiliegende Kofferanhänger
aus und bringen Sie diese an Ihrem Gepäck an.
7. ABFAHRT
Die Abfahrtszeiten ersehen Sie aus beiliegender Rechnung/Bestätigung. Bitte seien Sie 10 Minuten vor
der angegebenen Zeit an Ihrer Haltestelle. Nachträgliche Änderungen sollten möglichst vermieden
werden, da der Abfahrtsplan entsprechend Ihrer Anmeldung festgelegt wurde.
8. RÜCKFAHRT
Die Rückfahrt erfolgt bis zu Ihrer Einstiegsstelle. Es ist dem Busfahrer nicht erlaubt, zusätzliche
Haltepunkte einzulegen oder von der vorgeschriebenen Route abzuweichen.
9. PASSFORMALITÄTEN
Wir machen Sie noch einmal darauf aufmerksam, daß jeder Teilnehmer für die notwendigen und
gültigen Reisedokumente selbst verantwortlich ist. Ausländischen Reiseteilnehmern empfehlen wir,
sich rechtzeitig in unseren Reisebüros oder bei den zuständigen Behörden zu informieren.
10. RAUCHEN IM BUS
Unsere Busse sind alles Nichtraucherbusse. Den Bedürfnissen der Raucher kommen wir durch Pausen
entgegen.
11. DEVISEN
Bei Auslandsreisen benötigen Sie zum Teil Devisen. Bitte erkundigen Sie sich in unseren Reisebüros
oder bei Ihrer Bank. Welche Länder Sie anfahren entnehmen Sie bitte dem Reisekatalog.

12. NOTRUF - NUMMER
Für Notfälle können Sie uns unter folgender Nummer auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen:
Aktuelle Informationen
Tel: 0174-3308639

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des
Bürgerlichen Gesetzbuches
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrages.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit
dem Reiseveranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)
sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage
vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der
Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung
vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich
verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
Erstattung aller Zahlungen wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des
Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung
und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung
einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne
Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
(in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
„Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht
oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden
Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des
Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise,
so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Heizmann-Reisen GmbH hat eine
Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese
Einrichtung (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel: 0611-5330, E-Mail:
inforuv.de, www.ruv.de) oder gegeben falls die zuständige Behörde (Amtsgericht Waldshut- Tiengen,
Bismarckstr. 23, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel: 07751-8810, E-Mail: poststelleagwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de,
www.amtsgericht-waldshut-tiengen.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von
Heizmann-Reisen GmbH verweigert werden.

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